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4 R 155/04b

6. LfgDezember 2007

Problem:

Löschung einer inländischen Zweigniederlassung einer EU- oder EWR-Gesellschaft

Normen:

AktG: §§ 254 ff; BAO: § 160; EG: Art 43, Art 48; FBG: § 10; GmbHG: §§ 107 ff

Gericht:

OLG Graz, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

08. 09. 2004, 4 R 155/04b

Leitsatz

1. § 113 Abs 2 GmbHG und § 254 Abs 8 AktG verstoßen gegen die Niederlassungsfreiheit und sind daher gegenüber EU- und EWR-Gesellschaften nicht anzuwenden.

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