vorheriges Dokument
nächstes Dokument

4 Ob 236/02p

3. LfgMai 2003

Problem:

Haftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers

Normen:

ABGB: § 1311; GewO: § 39

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

05. 11. 2002, 4 Ob 236/02p

Leitsatz

1. § 39 GewO ist als Schutzgesetz im Hinblick auf jene Schäden anzusehen, die aus der Verletzung gewerberechtlicher Vorschriften entstehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!