In der Berufshaftpflichtversicherung der ö Notare ist eine Gruppenvertragslösung weder in der Vergangenheit noch aktuell platziert. Die ÖNK nützt das Instrument der Rahmenvereinbarung mit VR, um für alle Notare einen möglichst kohärenten Versicherungsschutz sicherzustellen (zum Institut der Rahmenvereinbarung s schon Kapitel I Rz 422).
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