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4. Grundsätze der Interessenvertretung

David/Sabara2. AuflSeptember 2012

Interessen der Belegschaft

Der Betriebsrat hat gemäß § 38 ArbVG die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb wahrzunehmen und zu fördern. Es handelt sich dabei

um wirtschaftliche (zB Sozialplan),

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