Die Einkünfte sind für jeden Steuerpflichtigen eigens zu berechnen. Wird daher ein Grundstück von mehreren Miteigentümern gemeinsam veräußert, können sich, je nachdem, wann der jeweilige Grundstücksanteil von den unterschiedlichen Veräußerern bzw zu welchem Preis dieser angeschafft wurde, unterschiedliche Steuerbeträge ergeben.