Kann der Urlaubsanspruch auch in Geld abgelöst werden?
Während des aufrechten Dienstverhältnisses darf Urlaub grundsätzlich nicht in Geld abgegolten werden, auch dann nicht, wenn dies der Arbeitnehmer ausdrücklich wünscht. Solche „Urlaubsablösen“ sind - unabhängig von ihrer Bezeichnung - gemäß § 7 UrlG verboten. Damit Urlaub in Geld vergütet werden kann, muss das Dienstverhältnis tatsächlich beendet werden.

