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3. Zustimmung des Aufsichtsrats

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

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Von der Prüfung und Berichterstattung durch den Aufsichtsrat ist die Frage eines allfälligen Zustimmungserfordernisses zum Verschmelzungsvorgang durch den Aufsichtsrat zu unterscheiden. Eine Verpflichtung zur Einholung der Zustimmung gem § 30j Abs 5 Z 1 GmbHG bzw § 95 Abs 5 Z 1 AktG ist uE grundsätzlich nicht anzunehmen;659659Siehe dazu Kalss, VSU2 § 220c Rz 2, 16. entfällt aber die Zustimmung der Gesellschafterversammlung (vgl F Rz 6), wäre die Einholung der Zustimmung des Aufsichtsrats zu erwägen.660660In diesem Sinn Eckert/Schopper in U. Torggler, GmbHG § 100 Rz 12; vgl dazu auch Kalss, VSU2 § 220c AktG Rz 2, 16.

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