Grundsätzliches und Inhalt
Verschmelzungsbericht bei grenzüberschreitender Verschmelzung
Das Erfordernis der Berichterstattung der Vorstände bzw Geschäftsführer der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften (vgl zu § 220a AktG V. C Rz 1) ergibt sich über den Verweis in das nationale Recht gem § 3 Abs 2 EU-VerschG.Seite 444

