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3. Verfahrenskosten und Verfahrenshilfe

Deixler-Hübner/Neumayr3. AuflDezember 2022

3.1. Allgemeines

Die ZPO versteht unter Prozesskosten „alle durch die Prozessführung verursachten, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Kosten“ (§ 41 Abs 1 ZPO). Dazu zählen:

die Gerichtskosten (Pauschalgebühren für das Verfahren der jeweiligen Instanz; Zeugen- und Sachverständigengebühren),

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