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3. Up-stream-Verschmelzung

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

Up-stream-Verschmelzung

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Für Up-stream-Verschmelzungen greifen die nachstehenden Vereinfachungen, und zwar sowohl bei Verschmelzung von AG als auch bei der Verschmelzung von GmbH, sofern hinsichtlich der GmbH-Verschmelzung nicht ohnedies die alleine auf die Rechtsform – unabhängig von der Verschmelzungsrichtung – abzielenden Vereinfachungen bzw Sonderregelungen eingreifen (siehe dazu Rz 20 ff):

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