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3. Steuerbefreiungen (Pamperl)

Pamperl2. AuflMärz 2020

Das EStG kennt mehrere Befreiungen von der Grundstücksbesteuerung. Diese sind in § 30 Abs 2 EStG geregelt.11Manchmal wird die Befreiung von Abgeltungen von Wertminderungen von Grundstücken aufgrund von Maßnahmen im öffentlichen Interesse (§ 3 Abs 1 Z 33 EStG) ebenfalls als Befreiung im Zusammenhang mit der Grundstücksbesteuerung genannt. Bei dieser Befreiung geht es jedoch nicht um Zahlungen im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Grundstücks, sondern um die Abgeltung von Wertminderungen (zB aufgrund einer Stromleitung, die über ein Grundstück führt), die im öffentlichen Interesse gelegen ist. Bei der Befreiung von solchen Abgeltungen ist Voraussetzung, dass das Grundstück im Eigentum des Zahlungsempfängers bleibt.

Folgende Befreiungen von der Besteuerung von Grundstücksveräußerungen sind vorgesehen:

Hauptwohnsitzbefreiung (§ 30 Abs 2 Z 1 lit a und b EStG)

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