Das EStG kennt mehrere Befreiungen von der Grundstücksbesteuerung. Diese sind in § 30 Abs 2 EStG geregelt.1
Folgende Befreiungen von der Besteuerung von Grundstücksveräußerungen sind vorgesehen:
Hauptwohnsitzbefreiung (§ 30 Abs 2 Z 1 lit a und b EStG)