vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3. Rechtsgeschäftsgebühren

Lang/Unger8. AuflMärz 2025

197

Urkundenprinzip

  • Stoff, der geeignet ist, eine Schrift zu tragen (uU auch Bildschirm/email)
  • und eigenhändige Unterschrift beider Vertragsparteien
  • oder elektronische Signatur nach SignaturG

Inlandsprinzip

  • Urkunde muss im Original (Grundtatbestand)
  • oder in Kopie (Ersatzbeurkundung) nach Österreich gelangen

Taxative Aufzählung in § 33 GebG

  • Bestandsverträge (1 %) (Ausnahme: Wohnraummiete; seit 11/2017)
  • Hypothekarverschreibungen (1 %)
  • (außergerichtliche) Vergleiche (1-2 %)
  • Zessionen (0,8 %)
  • […]
  • NICHT: Kaufverträge, Dienstverträge, Werkverträge
  • NICHT MEHR: Darlehens-/Kreditverträge (seit BudBG 2011)

Stoff, der geeignet ist, eine Schrift zu tragen (uU auch Bildschirm/email)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!