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3 R 93/08p

9. LfgDezember 2010

Problem:

Amtsbestätigung; Gründungstheorie; Niederlassungsfreiheit; Sitztheorie

Normen:

AußStrG: § 186; AEUV: Art 49, Art 54; EWR-Abkommen: Art 31, Art 34; IPRG: § 10

Gericht:

OLG Innsbruck, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

15. 07. 2008, 3 R 93/08p

Leitsatz

1. Eine OG österreichischen Rechts kann die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit durch Verlegung ihres Sitzes in das Fürstentum Liechtenstein in Anspruch nehmen.

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