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3 R 85/08m

7. LfgSeptember 2009

Problem:

Unterscheidungskraft und Kennzeichnungseignung bei Kombination von Sach-, Gattungs- und Branchenbezeichnungen; Inhalt eines Verbesserungsauftrags

Normen:

FBG: § 17; UGB: § 18

Gericht:

OLG Innsbruck, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

24. 06. 2008, 3 R 85/08m

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