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3 R 219/99a

1. LfgJuni 2001

Problem:

Zwangsstrafe wegen Nichtvorlage des Jahresabschlusses; Voraussetzungen für die Aufhebung einer zu Recht verhängten Zwangsstrafe; Säumnis des Steuerberaters

Normen:

FBG: § 24; HGB: §§ 277 ff, § 283

Gericht:

OLG Innsbruck, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs nicht zulässig

Datum, Geschäftszahl:

28. 12. 1999, 3 R 219/99a

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