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3 R 19/02x

2. LfgSeptember 2002

Problem:

Euroumstellung; Grundkapital; Stammkapital

Normen:

AktG: § 6; 1. Euro-JuBeG: Art I § 12, Art I § 13, Art X § 5, Art X § 6; GmbHG: § 6

Gericht:

OLG Innsbruck, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

12. 03. 2002, 3 R 19/02x

Leitsatz

1. § 6 Abs 1 GmbHG spricht dafür, dass auf Cent lautende unrunde Nennbeträge von Stammkapital und Stammeinlage nur bei vor dem 01. 01. 1999 gegründeten Kapitalgesellschaften möglich sind.

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