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3 R 171/10m

12. LfgNovember 2012

Problem:

Anmeldebefugnis des betreibenden Gläubigers

Normen:

EO: § 331, § 333; UGB: § 16, § 142

Gericht:

OLG Innsbruck, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

17. 01. 2011, 3 R 171/10m

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