vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3 R 164/12k

14. LfgJuni 2015

Problem:

Zwangsstrafe bei Auslandsaufenthalten

Normen:

UGB: §§ 277 ff, § 283

Gericht:

OLG Innsbruck, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

13. 11. 2012, 3 R 164/12k

Leitsatz

1. Auslandsaufenthalte des Geschäftsführers während der neunmonatigen Offenlegungsfrist sind kein „unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis“ im Sinn des § 283 Abs 2 UGB und entschuldigen die nicht rechtzeitige Vorlage des Jahresabschlusses nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!