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3 R 145/11i

12. LfgNovember 2012

Problem:

Löschung von Insolvenztatbeständen

Normen:

FBG: § 3 Abs 1 Z 13; IO: § 77a

Gericht:

OLG Innsbruck, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

12. 08. 2011, 3 R 145/11i

Leitsatz

1. Rechtsgrundlage für die Eintragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters ist nicht § 77a IO, sondern § 3 Abs 1 Z 13 FBG.

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