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3 R 110/05h

6. LfgDezember 2007

Problem:

Feststellung des Jahresabschlusses durch das Firmenbuchgericht, Antrag auf Feststellung auf Auflösung freier Rücklagen

Normen:

GmbHG: § 35, § 102

Gericht:

OLG Innsbruck, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

09. 08. 2005, 3 R 110/05h

Leitsatz

1. Die fehlende Beschlussfassung der Gesellschafter über die Feststellung des Jahresabschlusses kann - außer bei Ermessensmissbrauch - nicht durch eine firmenbuchgerichtliche Entscheidung substituiert werden.

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