Da diese Prinzipien international üblich sind, kommt es häufig dazu, dass derselbe Steuergegenstand in zwei (oder mehr) Staaten besteuert wird (zB Besteuerung von Mieteinkünften im Quellenstaat und gleichzeitig Besteuerung des gesamten Einkommens im Wohnsitzstaat). Das sollen die mit verschiedenen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verhindern. Durch DBA werden die Besteuerungsrechte zwischen Wohnsitzstaat und Quellenstaat (bzw zwischen zwei Wohnsitzstaaten) so geregelt, dass eine Doppelbesteuerung weitgehend vermieden wird.