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3. Die Aufzeichnungen des Wareneinganges

Berger/Steinwendner6. AuflJuli 2024

Wer muss ein Wareneingangsbuch führen?

Gewerbliche Unternehmer, die ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG 1988 ermitteln (Einnahmen-Ausgaben-Rechner), sind gemäß § 127 BAO verpflichtet, für steuerliche Zwecke ein Wareneingangsbuch zu führen. Es sind alle Waren, einschließlich der Rohstoffe, Halberzeugnisse, Hilfsstoffe und Zutaten einzutragen, die der Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung oder zur Verarbeitung erwirbt.

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