vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3. Der allgemeine Entlassungsschutz

Tinhofer45. LfgApril 2025

Relevante Gesetzesbestimmungen: §§ 106 und 107 ArbVG

Entlassungsschutz

79
Der allgemeine Entlassungsschutz ist als Ergänzung zum allgemeinen Kündigungsschutz konzipiert und soll vor allem (aber nicht ausschließlich, siehe sogleich) dessen Umgehung durch den Arbeitgeber verhindern. Dieser könnte nämlich ansonsten statt der (anfechtbaren) Kündigung einfach eine Entlassung aussprechen, die nach der herrschenden „Schadenersatztheorie“ (Kap XVII Rz 16) das Arbeitsverhältnis jedenfalls auflöst und den Arbeitnehmer auf Schadenersatzansprüche verweist. Aus diesem Grund ermöglicht der allgemeine Entlassungsschutz die Anfechtung von unbegründeten Entlassungen nach den Regeln des allgemeinen Kündigungsschutzes. Allerdings findet der Entlassungsschutz grundsätzlich auch auf befristete Arbeitsverhältnisse Anwendung, obgleich dort eine Kündigung (mangels gesonderter Vereinbarung) ausscheidet.385385OGH 21. 4. 2004, 9 ObA 31/04f, DRdA 2005/20 (zust Löschnigg) = ARD 5504/5/2004.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte