vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3.8. Eigene Meinung zur Nutzungseinlage (Marschner)

Marschner1. AuflAugust 2015

3.8.1. Einschätzung der Ausgangslage

Vermögensänderungen der Gesellschaft, die betrieblich veranlasst sind, sind auch im Leistungsaustausch mit dem Gesellschafter steuerpflichtig. Steuerneutral bleiben gemäß § 8 Abs 1 Satz 1 KStG hingegen Vermögensänderungen, die nur durch die Eigentümerstellung erklärbar sind.565565Vgl Aigner D./Aigner H.-J., Nutzungs- und Leistungseinlagen in Kapitalgesellschaften, in Achatz/Aigner/Kofler/Tumpel, Praxisfragen der Unternehmensbesteuerung (2011) 159 (167). Die entgeltliche Vereinbarung einer Dienstleistung zwischen dem Gesellschafter und der Gesellschaft ist grundsätzlich anerkannt, sofern die Vereinbarung der Angehörigenjudikatur standhält. Verzichtet der Gesellschafter nach Erbringung der Leistung auf sein Entgelt, liegt zweifelslos eine Einlage (in der Form) des Forderungsverzichts vor. Für die Praxis ist es wesentlich „echte“

Seite 121

Nutzungseinlagen von den „vermeintlichen Nutzungseinlagen“ zu trennen, die in Wahrheit entgeltliche Vereinbarungen betreffen und der Gesellschafter auf sein Entgelt im Nachhinein verzichtet.566566Vgl unter 3.5.2.4 zu UFS 22.10.2012, RV/0339-L/09.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!