Angebotsprüfung
Im Rahmen der Prüfung der Angebote wird der Auftraggeber zweckmäßigerweise seinen Blick zunächst auf die Einhaltung der formalen Anforderungen richten. Diese können vergleichsweise einfach und rasch überprüft werden, insbesondere bedarf es in der Regel keiner Beiziehung externen Sachverstands. Neben den Punkt 3.6. zu entnehmenden Vorgaben an die Gestaltung der Angebote sind vor allem folgende Aspekte im Zuge der Formalprüfung zu hinterfragen: