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3.1.2. Rentenrechnung

Reichmann/Sommersguter-Reichmann1. AuflSeptember 2013

Eine Rente (R) ist eine regelmäßige, dh periodisch wiederkehrende, Zahlung. Unter einer Rentenperiode ist der Zeitraum zwischen zwei Rentenzahlungen zu verstehen. Ähnlich wie bei der Zinsrechnung kann man zwischen jährlichen und unterjährigen Renten unterscheiden, je nachdem, ob die Rente im Jahresabstand oder in einem geringeren Abstand, zB monatlich oder quartalsmäßig, anfällt. Des Weiteren können Renten nach ihrer Terminierung, dh, ob sie am Beginn oder am Ende der Rentenperiode anfallen, unterschieden werden. Im ersten Fall spricht man von vorschüssigen, im zweiten Fall von nachschüssigen Renten.33Die Terminierung der Renten ist nicht mit dem Zeitpunkt der Zinsverrechnung zu verwechseln. Hier wird ausschließlich von nachschüssiger Verzinsung ausgegangen.

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