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3.14 Endbesteuerte Kapitalerträge

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

3.14.1 Begriff

Endbesteuerte Kapitalerträge sind Einkünfte (Bankzinsen, Wertpapierzinsen, Ausschüttungen von Körperschaften und realisierte Wertsteigerungen von Kapitalvermögen), von denen die Kapitalertragsteuer mit 25 % abgezogen wurde und die bei der Berechnung der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte und aus dem steuerpflichtigen Einkommen auszuscheiden sind (§ 97 Abs. 1 EStG). Wahlweise kann zur Normalbesteuerung optiert werden (Regelbesteuerungsantrag).

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