vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 32 UmgrStG (Huber/Reiter)

Huber/Reiter22. LfgNovember 2022

§ 32. (1) 11(BGBl I 2018/69).Spaltungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind

Auf- und Abspaltungen zur Neugründung oder zur Aufnahme auf Grund des Bundesgesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften, BGBl. Nr. 304/1996, oder auf Grund des Bundesgesetzes über die Spaltung von Genossenschaften (GenSpaltG), BGBl. I Nr. 69/2018, und

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte