Anspruchsberechtigte
Wochengeld ist eine Leistung aus der Krankenversicherung. Anspruch darauf können ASVG-vollversicherte (= über der Geringfügigkeitsgrenze angemeldete) Arbeitnehmerinnen/freie Dienstnehmerinnen sowie selbstversicherte geringfügig Beschäftigte haben.
Auch Kinderbetreuungsgeldbezieherinnen haben Anspruch auf Wochengeld, allerdings nur dann, wenn sie bereits anlässlich der Geburt des Kindes, für das Kinderbetreuungsgeld bezogen wird, Anspruch auf Wochengeld hatten. Außerdem ist es von Gesetzes wegen erforderlich, dass der Versicherungsfall während des Kinderbetreuungsgeldbezugs eintritt. Tritt er erst am Tag nach dem Ende des Kinderbetreuungsgeldbezugs ein, besteht kein Anspruch auf Wochengeld, weil dann bereits ein Schutzfristfall vorliegt. Der OGH hat mittlerweile entschieden, dass die österreichische Rechtslage EU-widrig ist (siehe dazu ausführlich auf S 104).

