Unterlassungsanspruch, keine Deckung
Unterlassungsansprüche zielen auf die Ausschaltung einer Störquelle oder auf die Zuhaltung eines rechtmäßigen Handelns ab, nicht jedoch auf den Ausgleich eines Schadens.2592 Unterlassungsansprüche sind von der primären Risikoumschreibung in der Berufshaftpflichtversicherung nicht umfasst.