2.1. Von der Grundstücksbesteuerung umfasste Vorgänge
Der Grundstücksbesteuerung unterliegen in erster Linie entgeltliche Grundstücksübertragungen (insb Verkauf, Tausch) ab dem 1. April 2012.
Daneben sind aber auch bestimmte Vorgänge im Zusammenhang mit dem Wechsel von der betrieblichen Sphäre in die private Sphäre von der Grundstücksbesteuerung umfasst.1 Konkret zählen hierzu