Die Forschungsförderung im Steuerrecht und die Wirtschaftsförderung in der Privatwirtschaftsverwaltung verbindet auf den ersten Blick nur der Umstand, dass steuerfreie Subventionen, die der Steuerpflichtige bezogen hat, bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie (dem Doppelverwertungsverbot folgend) in Abzug zu bringen sind.248 Bei näherer Betrachtung werden jedoch die Möglichkeiten zur Planung und Gestaltung dieser beiden – voneinander unabhängigen – Förderschienen klar. Seite 136

