Was ist das Rangprinzip?
Das Lohnpfändungsrecht ist über weite Strecken vom Rangprinzip geprägt (= Prioritätsprinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“). Einlangende Pfändungen verschiedener Gläubiger sind somit entsprechend ihrem zeitlichen Einlangen beim Drittschuldner zu reihen. Diese Reihenfolge ist für die Befriedigung der Gläubiger von entscheidender Bedeutung.
Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:

