a) Allgemeines
Vermögen
Zustimmung
Der Erwerb einer Immobilie und deren Verwaltung müssen vom Stiftungszweck gedeckt sein. Die Formulierung des Stiftungszweckes sollte konkrete Richtlinien für die Handlungen des Stiftungsvorstandes und der Begünstigten vorgeben. Es empfiehlt sich daher die Aufnahme konkreter Vorgaben zu Erwerb, Verwaltung, Verwertung und Nutzung des Immobilienvermögens. Die Stiftungsurkunde kann vorsehen, dass Investitionsrichtlinien erlassen werden. Zur Unterstützung von Investitionsentscheidungen der Privatstiftung kann auch ein Anlagebeirat geschaffen werden, welcher Vorgaben für die Vermögensverwaltung aufstellt. Eine weitere Möglichkeit besteht darin,Seite 477
