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2. Rahmenbedingungen für Immobilieninvestments der Privatstiftung (Bodmann)

Bodmann2. AuflJänner 2022

a) Allgemeines

Vermögen

Zustimmung

1320
Der Erwerb einer Immobilie und deren Verwaltung müssen vom Stiftungszweck gedeckt sein. Die Formulierung des Stiftungszweckes sollte konkrete Richtlinien für die Handlungen des Stiftungsvorstandes und der Begünstigten vorgeben. Es empfiehlt sich daher die Aufnahme konkreter Vorgaben zu Erwerb, Verwaltung, Verwertung und Nutzung des Immobilienvermögens. Die Stiftungsurkunde kann vorsehen, dass Investitionsrichtlinien erlassen werden. Zur Unterstützung von Investitionsentscheidungen der Privatstiftung kann auch ein Anlagebeirat geschaffen werden, welcher Vorgaben für die Vermögensverwaltung aufstellt. Eine weitere Möglichkeit besteht darin,

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einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte zu definieren. Dies kann in der Stiftungserklärung einer eigens zu erlassenden Geschäftsordnung vorbehalten werden. In der Geschäftsordnung können die zustimmungspflichtigen Geschäfte bzw Maßnahmen angepasst, erweitert oder auch eingeschränkt werden. Für Sonderfälle wie zum Beispiel Krankheit oder Not von Begünstigten können Ausnahmebestimmungen vorgesehen werden.

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