a) Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? (18.1)
Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung der VN und seine Familienangehörigen gem Art 5.1 als Mitversicherte (18.1.1) oder der in der Polizze bezeichnete VN (18.1.2) in ihrer Eigenschaft als Lenker fremder Fahrzeuge. In der Variante nach 18.1.2 können übrigens nicht nur natürliche Personen, sondern – im Wege der Versicherung für fremde Rechnung (§ 74 VersVG) – auch Unternehmen Lenker-RS abschließen (zB für einzelne oder alle Mitarbeiter oder bestimmte Mitarbeitergruppen).
