Eine Kapitalgesellschaft ist entweder eine Aktiengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Europäische (Aktien-)Gesellschaft (SE).
Folgende Gebühren und Abgaben fallen bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft an:
2.1 Grunderwerbsteuer
In Bezug sowohl auf die Grunderwerbsteuer als auch in Bezug auf die Grundbuchseintragungsgebühr gewährt § 1 Z 2 und 4 NeuFöG eine Befreiung für Neugründungen. Seite 77

