2.1 Allgemeines zur Haftung Dritter
Grundsätzlich werden sowohl auf Seiten des Käufers wie auch auf Seiten des Verkäufers verschiedene externe Berater (zB Rechtsberater, Investmentbanker, Unternehmensberater, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) mit der Vorbereitung, Strukturierung und Umsetzung (bestimmter Teilaspekte) einer Unternehmenstransaktion beauftragt.

