Schadenersatz
Verschulden
Die allgemeinen zivilrechtlichen Grundlagen des Schadenersatzrechts ergeben sich aus den §§ 1293 ff ABGB. Die Voraussetzungen eines Schadenersatzanspruchs sind dabei das Vorliegen eines Schadens, die Verursachung des Schadens durch den Schädiger (Kausalität), Rechtswidrigkeit der Handlung und Verschulden.846Seite 219
