vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2. Durchführung und Beschlussfassung

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

Grundsätzliches und Ausnahmen von der Beschlussfassung

Beschlussfassung Gesellschafterversammlung

Gesellschafterversammlung

5
Die Wirksamkeit des Verschmelzungsvertrags – und damit der Verschmelzung als solcher – hängt von der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlungen der am Verschmelzungsvorgang beteiligten Gesellschaften ab (vgl § 221 Abs 1 AktG). Ob der Beschluss zuerst in der übertragenden oder zuerst in der übernehmenden Gesellschaft gefasst wird, ist unerheblich.700700 Warto in Gruber/Harrer, GmbHG § 98 Rz 10. Die Beschlussfassung kann entweder vor finaler Ausfertigung des Verschmelzungsvertrags in Form eines Notariatsakts oder danach erfolgen (zur Änderung des Entwurfs des Verschmelzungsvertrags zwischen Veröffentlichung und Beschlussfassung vgl A Rz 18); die Wirksamkeit des Verschmelzungsvertrags tritt ohnedies erst mit wirksamer Beschlussfassung der Generalversammlung ein, eine ausdrückliche aufschiebende Bedingung des Verschmelzungsvertrags ist uE nicht erforderlich. Gesellschafter, die auch an der anderen verschmelzungsbeteiligten Gesellschaft beteiligt sind, unterliegen keinem Stimmverbot; gleiches gilt auch bei Mutter-Tochter-Verschmelzungen.701701 Eckert/Schopper in U. Torggler, GmbHG § 98 Rz 3.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte