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2. Deckungsvorbehalt (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

Deckungsbestätigung

Deckungsvorbehalt

2833
Liegen dem VR Anhaltspunkte für das Nichtbestehen einer Deckungspflicht vor, kann oder will er die Sach- und Rechtslage noch nicht abschließend beurteilen, muss der VR sich binnen angemessener Frist gleichwohl erklären, ob er Deckungsschutz gewährt (vgl dazu bereits oben Rz 2733).44394439 Gräfe/Brügge, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung2 D Rz 14. Spätestens mit der Übersendung der schadenersatzrechtlichen Klage ist der VR verpflichtet, dem VN seine (wenn auch vorläufige) Entscheidung zur Deckung bekannt zu geben.44404440 Gräfe/Brügge, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung2 D Rz 14 mit Verweis auf BGHZ 171, 56, VersR 2007, 2258.

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