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2 Beschwerde

Jilch6. AuflJänner 2022

Die Beschwerde (vor 2014 Berufung)40164016Den L ist dieses allgemeine Rechtsmittel gegen Bescheide meist unter dem Namen „Einspruch“ geläufig; eine falsche Bezeichnung schadet nicht. ist das ordentliche Rechtsmittel gegen (unrichtige) Steuerbescheide. Die Beschwerde ist grundsätzlich innerhalb eines Monats40174017Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist kann der Bescheid vom Abgabepflichtigen im ordentlichen Rechtsmittelverfahren grundsätzlich nicht mehr bekämpft werden. nach Zustellung (nicht Ausstellung) des Bescheides (daher Zustelldatum aufschreiben) beim zuständigen FA40184018Die Einbringung beim BFG wäre zulässig; ist aber nicht zweckmäßig, Doralt, Steuerrecht 2014/15, S 236, Tz 572. einzubringen. Die Beschwerde kann bis zur Bekanntgabe der Entscheidung zurückgenommen werden.

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