Die Beschwerde (vor 2014 Berufung)4016 ist das ordentliche Rechtsmittel gegen (unrichtige) Steuerbescheide. Die Beschwerde ist grundsätzlich innerhalb eines Monats4017 nach Zustellung (nicht Ausstellung) des Bescheides (daher Zustelldatum aufschreiben) beim zuständigen FA4018 einzubringen. Die Beschwerde kann bis zur Bekanntgabe der Entscheidung zurückgenommen werden.
