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2. Aussageverweigerungsrechte im Strafverfahren/Disziplinarverfahren (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

3980
Der rechts- und wirtschaftsberatende Berufsträger kann sich in einem gerichtlichen Strafverfahren auf sein Aussageverweigerungsrecht gem § 157 Abs 1 Z 2 ö StPO berufen.59895989 Österreichische Notariatskammer, Handbuch notarielle Verschwiegenheit Rz F/6; Eschlböck/Krakow, ö AnwBl 2021, 16 ff. Das Recht zur Aussageverweigerung erstreckt sich hierbei auf das gesamte Wissen, das der Berufsträger durch seine berufliche Tätigkeit erlangt hat,59905990 Österreichische Notariatskammer, Handbuch notarielle Verschwiegenheit Rz F/6; Eschlböck/Krakow, ö AnwBl 2021, 16 ff. also auch auf Informationen, die der Berufsträger von am Mandat Beteiligten oder von dritter Seite erhalten hat.

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