Die in den vorhergehenden Kapiteln angesprochenen Verprobungsmethoden werden im folgenden Abschnitt durch Beispiele, die aus der Praxis gegriffen sind, erläutert. Dabei wurde berücksichtigt, wie die Methoden unter Beachtung von Einwendungen des Abgabepflichtigen (bzw seines steuerlichen Vertreters) im Prüfungsalltag angewendet werden. Gegenübergestellt werden die von der Betriebsprüfung ermittelten ("lt BP") und die den Erklärungen entnommenen bzw aus den Büchern und Aufzeichnungen abgeleiteten ("lt Erkl"), kalkulatorisch abgegrenzten ("unter Berücksichtigung von Abgrenzungsposten") Größen.

