Zur Durchführung einer Grenzkostenrechnung ist zwischen fixen und variablen Kosten zu unterscheiden. Unter fixen Kosten (Fixkosten) versteht man beschäftigungsunabhängige (produktionsmengenunabhängige) Kosten, die va durch die Grundausstattung eines Unternehmens (zB Betriebsgebäude, Geschäftsausstattung, Verwaltungsangestellte) entstehen. Va<i>Reichmann/Sommersguter-Reichmann</i> in <i>Reichmann/Sommersguter-Reichmann</i> (Hrsg), BWL für Juristen und Führungskräfte (2013) Grenzkostenrechnung, Seite 99 Seite 99
riable Kosten sind dagegen beschäftigungsabhängig, wobei die Abhängigkeit proportional - die Kosten steigen um denselben Faktor wie die Produktionsmenge - (Beispiel: Werden doppelt so viele Güter erzeugt, fallen doppelt so hohe Rohstoffkosten an), progressiv - die Kosten erhöhen sich überproportional im Vergleich zur Erhöhung der Produktionsmenge - (Beispiel: Werden doppelt so viele Güter erzeugt, fallen infolge von Überstundenzuschlägen mehr als doppelt so hohe Lohnkosten an) oder degressiv - die Kosten erhöhen sich unterproportional im Vergleich zur Erhöhung der Produktionsmenge - (Beispiel: Werden doppelt so viele Güter erzeugt, fallen infolge von Mengenrabatten beim Einkauf weniger als doppelt so hohe Materialkosten an) sein kann.