Weiters gilt es zu hinterfragen, ob für die Bereitstellung von Kapital, die Erbringung der Mehrwert-Leistungen oder für allfällige Garantien Kostenbeiträge zu erbringen sind, die aus dem laufenden Betrieb - möglicherweise unabhängig von der Gewinnsituation - finanziert werden müssen und nicht durch die gemeinsam erzielte Unternehmenswertsteigerung abgedeckt sind.

