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2.1.3. side-stream-merger

Tröthan/Pegger2. AuflDezember 2018

Unter einem side-stream-merger versteht man die Verschmelzung von Schwester-Körperschaften; an der übertragenden wie auch an der übernehmenden Körperschaft sind daher dieselben Körperschaften unmittelbar oder mittelbar beteiligt.



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