Bei einem down-stream-merger wird die Mutter-Körperschaft mit der Körperschaft, an der sie eine Beteiligung hält (Tochter), verschmolzen; demnach findet eine Verschmelzung der Mutter als übertragende Körperschaft mit der Tochter als übernehmende Körperschaft statt.
Die Anteile der übertragenden Mutter an der Tochter sind zur Abfindung der Gesellschafter der übertragenden Mutter zu verwenden (§ 224 Abs 3 AktG).
