Problem: | Entlohnung des Notgeschäftsführers |
Normen: | AktG: § 76; GmbHG: § 15a; ZPO: § 10 |
Gericht: | OLG Wien, rechtskräftig, Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig |
Datum, Geschäftszahl: | 31. 01. 2000, 28 R 89/99k |
Leitsatz
1. Die Bestimmung der Kosten des Notgeschäftsführers durch das Prozessgericht in analoger Anwendung des § 10 ZPO kommt nur hinsichtlich von in einem Prozess entstandenen Kosten in Betracht.

