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28 R 89/99k

1. LfgJuni 2001

Problem:

Entlohnung des Notgeschäftsführers

Normen:

AktG: § 76; GmbHG: § 15a; ZPO: § 10

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig, Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig

Datum, Geschäftszahl:

31. 01. 2000, 28 R 89/99k

Leitsatz

1. Die Bestimmung der Kosten des Notgeschäftsführers durch das Prozessgericht in analoger Anwendung des § 10 ZPO kommt nur hinsichtlich von in einem Prozess entstandenen Kosten in Betracht.

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