vorheriges Dokument
nächstes Dokument

28 R 7/02h

2. LfgSeptember 2002

Problem:

Firmenwahrheit; Fristenlauf; Verwechslungsgefahr

Normen:

AußStrG: § 11; FBG: § 15; HGB: § 10 aF, § 18, § 30

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs nicht zulässig

Datum, Geschäftszahl:

29. 05. 2002, 28 R 7/02h

Leitsatz

Eine Übermittlung des Eintragungsbeschlusses mittels Telefax ist keine den Lauf der Rekursfrist nach § 10 HGB, § 11 AußStrG iVm § 15 FBG auslösende Zustellung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!