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28 R 70/08g

7. LfgSeptember 2009

Problem:

Festlegung der Anzahl der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder durch die Satzung

Normen:

AktG: § 17, § 86

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

12. 06. 2008, 28 R 70/08g

Leitsatz

1. Eine Satzungsbestimmung über die Art der Zusammensetzung des Vorstands steht im Widerspruch zu § 17 Z 5 AktG, falls sie ein unbestimmtes Zahlwort wie „mehrere“ enthält oder die Festsetzung der Anzahl der Vorstandsmitglieder dem Aufsichtsrat überlassen wird.

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